Der Ursprung des Familiennamen „Schadwinkel”

By andyschw

 

 

Der Name „Schadwinkellässt sich erstmals als Notiz in den preußischen Urkundenbüchern[1] feststellen. Darin wird erwähnt, dass: „Auch Güter in Lauthen (Lauth), Graselauke und Schadevinkel (bei Lauth ?) gingen dem Domkapitel[2] durch den Comthur von Königsberg Berthold von Brühaven (zwischen 1289 und 1302) verloren”.[3]

 

Seit dem 13. Jh. kann man den Familiennamen auch in der Stadt Königsberg (Preußen) nachweisen. In dem Buch „Die Ratslisten der drei Städte Königsberg im Mittelalter[4] von Christian Krollmann, wird dort ein Ratsherr[5] Pawel (Paul) Schadewinkel in Königsberg Altstadt im Jahre 1428 erwähnt. Außerdem steht dort noch vermerkt, dass er 1409 als Student in Leipzig immatrikuliert[6] wurde. Im selben Jahr war auch die Gründung der Universität Leipzig[7], so dass er einer der ersten Studenten war. In den preußischen Regesten[8] von 1436 wird er außerdem als Vogt[9] mit erwähnt: Verzeichnis der Ordensherren und Ehrbaren[10] aus dem Gebiete des Obersten Marschalls, die (den ewigen Frieden) beschworen haben. 9. Altstadt Königsberg: Bartholt Huxer Bürgermeister und Herm. Aldendhof sein Kompan. Michel Matthis Kirchenvater. Pawel Schadewinkel Vogt.[11] Es wird noch ein Gregor Schadewinkel genannt, der 1463 Schöffe[12] wird (vermutlich der Sohn von Pawel).

 

In einem von Karel Castelin veröffentlichten Buch – „Die Böhmische Scheidemünze aus vorhussitischer Zeit[13] kommt darin ebenfalls schon 1300-1471 ein Wenczlaw (Václav) Schadwynkel in Bohemia (Böhmen) vor.

 


[1] Als Urkundenbuch bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft eine gedruckte Sammlung von mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Urkunden aus einem inhaltlichen, geographischen oder sachlichen Zusammenhang.

 

[2] Das Domkapitel (von lateinisch: capitulum) – seltener auch in Abgrenzung zu Stiftskapitel Kathedralkapitel genannt – ist das leitende Gremium an einer katholischen Bischofkirche. Es besteht aus dazu erwählten Geistlichen. Ist die Bischofskirche Sitz eines Erzbischofs, also Metropoliten, so wird das Domkapitel auch als Metropolitankapitel bezeichnet.

 

[3] Nach der Notiz in der Urkunde von 1322, cod. dipl. Pruss. II. n. 99, p. 126 – Seiten 138 und 139 – Zeit der Ordensherrschaft.     Aus Historisch-comparative Geographie von Preussen: Nach den Quellen, namentlich auch archivalischen von Max Töppen. Veröffentlichungsdatum: 1858 – 398 Seiten. Nachzulesen auch im Internet bei Google-Books.

 

[4] Altpreußische Geschlechterkunde (APG) – Erschienen 1983 im Selbstverlag des Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. in Hamburg (VfFOW). Sonderschrift Nr. 52, 88 Seiten. Mit einem Geleitwort von Walther Hubatsch.

 

[5] Ein Ratsherr ist ein (männliches) Mitglied der Gesellschaft einer Kommune, einer städtischen Gemeinde, der von seinen Mitbürgern in den Rat oder Stadtrat, das Parlament einer Kommune, gewählt wurde. Die Ratsherren entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die besonders in den alten Handelsstädten die Patrizier bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten. Ratsherr = Consul [lateinisch] geschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator.

 

[6] Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studentensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt.

 

[7] Die Universität Leipzig (Alma mater lipsiensis) ist die zweitälteste Universität auf dem Gebiet des heutigen Deutschland nach der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und wurde im Jahre 1409 gegründet. Nach Streitigkeiten an der Karls-Universität Prag zogen 1409 viele der dortigen deutschen Lehrkräfte und Studenten nach Leipzig (in der Markgrafschaft Meißen), wo die Artistenfakultät den Lehrbetrieb aufnahm. Die Universität bekam sowohl von der Stadt als auch von den Landesherren mehrere Gebäude übereignet. Noch im selben Jahr wurde das „Studium generale“ durch Papst Alexander V. bestätigt.

 

[8] Als Regest (lateinisch: res gestae = “die getanen Dinge”) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Urkunde. Unter Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs geordnet nach Datum nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen.

 

[9] Der althochdeutsche Begriff Vogt, auch Voigt oder Fauth – lateinisch: advocatus, der Hinzu- Herbeigerufener, bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Ein Vogt ist Leiter von Verwaltung und Gericht eines größeren (Reichsguts-)Bezirkes.

 

[10] Die Ehrbarkeit ist eine bestimmte Gesellschaftsschicht. Aus den ursprünglichen Pfahlbürgern der mittelalterlichen Städte hatte sich im 15. Jahrhundert die Ehrbarkeit (auch Patrizier genannt) als städtische Oberschicht gebildet. Die Ehrbarkeit bestand aus den reichsten Geschlechtern, den Mitgliedern des Stadtrates.

 

[11] Preußisches Urkundenbuch, JH I 7266 – (1436) ohne Datum. o.O. – Regesten aus: (JH) Erich Joachim, Bearbeitet, Regesta Historico-Diplomatica Ordinis S. Mariae Theutonicorum, 1198-1525, herausgegeben von Walther Hubatsch, Pars I, Bände 1-3, Registerband zu I-II, Göttingen 1948-1973.

 

[12] Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) waren in der Vergangenheit allgemein solche Personen, die juristische Festlegungen trafen, wie etwa der “Schöffenstuhl” (= Rechtsinstanz) im alten Stadtrecht.

 

[13] Herausgegeben 1953 von Karel Castelin auf Tschechisch: Česká drobná mince doby předhusitské a husitské, (1300-1471) – Seite 73. Verlag Praha, Naklad Československé akademie věd. (291 Seiten).

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